Angeln ohne Erlaubniskarte wird als Schwarzangeln geahndet, auch für Mitglieder.
Die Angelerlaubniskarten können beim 1. Vorsitzenden bei jeder Vorstandssitzung abgeholt werden.
Termine für Kurse zur Fischereiprüfung teilt auf Anfrage der Landesverband Hessischer Fischer, Tel.: 0561/780444, mit.
Schwarzparker an der Erlache erhalten vom Ordnungsamt Bensheim eine Geldbuße, da die Ordnungshütter verstärkt kontrollieren, für Vereinsangehörige ist das Parken nur auf dem Vereinsgelände und auf dem Rohrgelände gestattet.
Jedes Schwarzangeln wird durch zahlreiche Fischereiaufseher kontrolliert und sofort zur Anzeige gebracht. Das Bußgeld für Wilderei kann bis zu 5000,00€ betragen.
Umweltverschmutzung und Eingriffe in die Natur rund um den See wird zur Anzeige gebracht.